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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Zwischenstand im Verfahren «Hefenhofen» gegen den Tierhalter

Das Obergericht entschied über einen ersten Teil der Vorwürfe gegen den Tierhalter und seine ehemalige Partnerin. Im Herbst folgen zwei Verhandlungstage zu den Vorfragen und der Verwertbarkeit der Beweismittel.

Im Sommer 2017 räumte das Veterinäramt Thurgau den Hof des Tierhalters. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklageschrift von Angang 2022 zusammengefasst vor, er habe teilweise seit mehreren Jahren eine grosse Anzahl Pferde sowie diverse weitere Tiere auf seinem Hof misshandelt oder in anderer Weise gequält. Der Tierhalter soll zudem weitere Straftaten begangen haben, etwa als er gemeinsam mit seiner ehemaligen Partnerin vom Veterinäramt beschlagnahmte Pferde weggeschafft habe.

Am 14. März 2023 verurteilte das Bezirksgericht Arbon den Tierhalter wegen mehrfacher Tierquälerei, Bruchs amtlicher Beschlagnahme und zwei weiterer Delikte. Von der überwiegenden Anzahl der Vorwürfe sprach es ihn frei oder stellte das Verfahren zufolge Verjährung ein. Die ehemalige Partnerin des Tierhalters sprach es ebenfalls in zwei Anklagepunkten schuldig.

Gegen ihre Verurteilungen legten der Tierhalter und seine ehemalige Partnerin Berufung beim Obergericht ein. Die Staatsanwaltschaft focht ihrerseits die Freisprüche des Tierhalters an.

Schuldsprüche nach dem ersten Verhandlungstag

Am 29. Mai 2024 fand am Obergericht der erste Verhandlungstag in diesem Berufungsverfahren statt. Es ging dabei um die beiden Vorwürfe, für welche das Bezirksgericht die ehemalige Partnerin verurteile. Eine dieser Taten hat sie gemeinsam mit dem Tierhalter begangen.

Das Obergericht trennte das Verfahren gegen die ehemalige Partnerin nach der Verhandlung ab. Mit Urteil vom 4. Juni 2024 bestätigte es die Schuldsprüche des Bezirksgerichts. Der schriftlich begründete Entscheid wird in den nächsten Monaten versandt.

Den Tierhalter verurteilte das Obergericht ebenfalls wegen des gemeinsamen Bruchs amtlicher Beschlagnahme. Die Folgen dieses Schuldspruchs wird es im Endentscheid festlegen.

Fortsetzung des Berufungsverfahrens gegen den Tierhalter im Herbst 2024

Am 29. Oktober und 20. November 2024 geht des Berufungsverfahren gegen den Tierhalter weiter. Im Zentrum dieser Verhandlungen wird voraussichtlich die Frage stehen, ob die während der Räumung des Hofs des Tierhalters im Sommer 2017 erhobenen Beweismittel im Strafverfahren gegen ihn verwendet werden dürfen. Danach wird das Obergericht über das weitere Vorgehen im Berufungsverfahren entscheiden.

Medienschaffende und andere interessierte Personen werden gebeten, sich für die Teilnahme an den Berufungsverhandlungen möglichst frühzeitig anzumelden. Bei einem grossen Andrang kann der Zugang beschränkt werden. Die Anmeldung ist im Verlauf des Monats September 2024 über die Webseite des Obergerichts möglich (vgl. https://obergericht.tg.ch/verhandlungen.html/5019).

Obergerichtsentscheide vom 4. Juni 2024, SBR.2023.51 und SBR.2024.27

Die Entscheide sind nicht rechtskräftig.

Ursula Geilinger, Medienstelle des Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch