Das Obergericht
Das Obergericht mit Sitz in Frauenfeld übt die Aufsicht über die Zivilrechtspflege, die Strafgerichtsbarkeit und in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen aus. Es beurteilt kantonal letztinstanzlich alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Bezirksgerichte sowie deren Einzelrichterinnen oder Einzelrichter und der Friedensrichter sowie Beschwerden gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), des Zwangsmassnahmengerichts sowie der Staatsanwaltschaft. Es behandelt ausserdem als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten aus dem Immaterialgüterrecht.
Das Obergericht setzt sich aus der Präsidentin und sechs Berufsrichterinnen und -richtern sowie vier Ersatzrichterinnen und -richtern zusammen. Es bildet drei Abteilungen (mehr dazu in der Geschäftsordnung) und tagt in Dreierbesetzung.