Medien - Öffentlichkeit
Informationen über öffentliche Verhandlungen des Obergerichts finden Sie hier.
Bei nichtöffentlichen Verfahren oder schriftlicher Urteilseröffnung regelt die Informationsverordnung des Obergerichts, wie die Gerichte die Öffentlickeit über Entscheide informieren, und unter welchen Voraussetzungen Dritte Einsicht in Entscheide erhalten.
Akkreditierte Medienschaffende haben besondere Rechte. Sie benötigen eine Zulassung des Obergerichts.
Die Medienstelle beantwortet Fragen bezüglich der externen Kommunikation (Medien - Justizöffentlichkeit).
Aufschluss über die Tätigkeit der Zivil- und Strafgerichte, der KESB sowie der Behörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen geben auch die jährlich erscheinenden Rechenschaftsberichte des Obergerichts (RBOG).