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Öffnungszeiten - Allgemeines

Schalter und Telefon

Der Schalter und das Telefon (058 345 33 33) sind von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr bedient.

Auskünfte

Auskünfte zu Verfahren werden nur den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten erteilt.
Ganz generell kann das Obergericht keine Rechtsauskünfte erteilen und auch bei der Anwaltswahl keine Empfehlungen abgeben.

Anlaufstelle für Anliegen im Zusammenhang mit der externen Kommunikation (Medien - Justizöffentlichkeit) ist die Medienstelle.