Eingaben
Schriftliche Eingaben
Schriftliche Eingaben an das Obergericht, insbesondere Fristerstreckungsgesuche, sind stets in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Mittels E-Mail (normal oder elektronisch signiert) können keine rechtswirksamen Prozesshandlungen gegenüber dem Gericht und/oder anderen Verfahrensbeteiligten vorgenommen werden.
Die elektronische Zustellung an das Gericht kann nur nach den Bestimmungen über den elektronischen Rechtsverkehr gültig vorgenommen werden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Für den elektronischen Rechtsverkehr gelten besondere Bestimmungen.