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Eingaben

Schriftliche Eingaben

Schriftliche Eingaben an das Obergericht, insbesondere Fristerstreckungsgesuche, sind stets in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

E-Mail

Mittels E-Mail (normal oder elektronisch signiert) können keine rechtswirksamen Prozesshandlungen gegenüber dem Gericht und/oder anderen Verfahrensbeteiligten vorgenommen werden.
Die elektronische Zustellung an das Gericht kann nur nach den Bestimmungen über den elektronischen Rechtsverkehr gültig vorgenommen werden.

Elektronischer Rechtsverkehr

Für den elektronischen Rechtsverkehr gelten besondere Bestimmungen.