Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronische Eingaben sind nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs gemäss Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren vom 18. Juni 2010 (SR 272.1) möglich. Anleitung und Adressen finden Sie unter folgendem Link.