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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Neues aus dem Obergericht

Per 1.April 2023 revidierte das Obergericht seine Geschäftsordnung, setzte die drei revidierten Verordnungen über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRV), zum Kindes- und Erwachsenenschutz (KESV) sowie über die Information in Zivil- und Strafgerichtsverfahren (InfoV) in Kraft und publizierte Leitlinien für die Spruchkörperbildung der Bezirksgerichte.

Im Rahmen seiner Aufsicht über die Zivil- und Strafrechtspflege erlässt das Obergericht die notwendigen Ausführungsbestimmungen und überprüft seine Verordnungen von Zeit zu Zeit. Dies führte zu Teilrevisionen der ZSRV, der KESV und der InfoV. Dabei passte das Obergericht diese Erlasse an Änderungen von Gesetzen, an Entwicklungen der Rechtspraxis und an neue Problemstellungen an. Ferner bot sich die Gelegenheit für eine sanfte Modernisierung der Verordnungstexte. Die Erläuterungen zu diesen Teilrevisionen sind auf der Homepage des Obergerichts zu finden (www.obergericht.tg.ch, Rechtsprechung - Richtlinien/Weisungen/Erläuterungen).

Die Überarbeitung der Geschäftsordnung war unter anderem notwendig geworden, weil seit April 2023 das siebte Mitglied am Obergericht tätig ist und das Obergericht nunmehr in drei statt zwei Abteilungen arbeitet. Auch die Geschäftsordnung ist im Internet publiziert (www.obergericht.tg.ch, Das Gericht - Geschäftsordnung).

Die Besetzung der Gerichte gibt Auskunft darüber, welche Gerichtsmitglieder einen konkreten Fall beurteilen. Diese Spruchkörperbildung muss bestimmte sachliche und generell-abstrakte Kriterien erfüllen, die in der Geschäftsordnung eines Gerichts zu umschreiben sind. Zu berücksichtigen sind dabei die Ausgewogenheit der Belastung der Richterinnen und Richter, die Vertretung beider Geschlechter im Spruchkörper, spezifische Fachkenntnisse, Mitwirkung an früheren Entscheiden in gleicher Sache und Abwesenheit (insbesondere Krankheit oder Ferien). Die Grund¬sätze für die Fallzuweisung und die Bildung von Abteilungen sind zu publizieren, wie das Obergericht in den Leitlinien für die Spruchkörperbildung der Bezirksgerichte festhielt; diese sind ebenfalls auf der Homepage des Obergerichts veröffentlicht (www.obergericht.tg.ch, Das Gericht - Leitlinien für Spruchkörperbildung).

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch