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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Strafurteil gegen ehemaligen Zirkusdirektor rechtskräftig

Das Bundesgericht bestätigt das Strafurteil des Obergerichts gegen den ehemaligen Zirkusdirektor.

Das Obergericht hatte den ehemaligen Direktor des Circus Royal wegen mehrfacher Misswirtschaft, mehrfacher Unterlassung der Buchführung, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, mehrfacher Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen und SVG-Delikten mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 18 Monate mit bedingtem Vollzug, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 50.00 und einer Busse von Fr. 400.00 bestraft. Weiter untersagte es ihm, während fünf Jahren ab Rechtskraft seines Urteils als Organ eines Zirkus oder in ähnlicher Position tätig zu sein.

Der Angeklagte gelangte an das Bundesgericht (vgl. Tagblatt vom 21.07.2022). Er machte geltend, weder der Anklageschrift noch dem Obergerichtsurteil lasse sich entnehmen, weshalb er "faktisches Organ", also tatsächlicher Leiter der Betreibergesellschaften des Zirkus gewesen sei; er habe keine Entscheidungsbefugnisse gehabt.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 1. März 2023 ab, soweit es darauf eintrat. Das Obergericht habe willkürfrei dargelegt, weshalb es "angesichts der weitreichenden Kompetenzen des Beschwerdeführers sowie von dessen Auftreten gegen Aussen und gegenüber den Angestellten als 'Zirkusdirektor' davon ausgeht, dieser sei bei den beiden hier zur Diskussion stehenden Gesellschaften faktischer Entscheidungsträger gewesen". Die durch nichts belegte Behauptung des Beschwerdeführers, er habe bei der Entscheidfindung nicht mitgewirkt, sondern lediglich die Entscheide eines anderen umgesetzt, stets dessen Einverständnis einholen müssen und täglich 20 bis 25-mal mit diesem telefoniert, habe das Obergericht ohne Willkür als Schutzbehauptung qualifizieren dürfen.

•    Obergerichtsentscheid vom 7. März 2022, SBR.2021.2
•    BGE 6B_818/2022 vom 1. März 2023

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
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