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Informationsverordnung

Die Verordnung des Obergerichts über die Infomation in Zivil- und Strafgerichtsverfahren und die Akteneinsicht durch Dritte (Informationsverordnung, InfoV) regelt, wie die Thurgauer Zivil- und Strafgerichte die Öffentlichkeit über Verfahren und Entscheide informieren. Sie umschreibt ferner die Rechte und Pflichten der akkreditierten Medienschaffenden, das Einsichtsrecht Dritter sowie die Veröffentlichung von Entscheiden.

Hier geht es zur Informationsverordnung.

Auszug betreffend das Einsichtsrecht in Entscheide (§§ 12, 20, 29 f. InfoV):