Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

FlowTex-Betrug: Strafverfahren mit letzten Urteilen abgeschlossen.

2020 und 2021 hatte das Obergericht nach Vorgabe des Bundesgerichts in einem zweiten Durchgang alle Beschuldigten vom Hauptvorwurf der Geldwäscherei freigesprochen und sie mit insgesamt knapp Fr. 2,3 Mio. entschädigt. Zwei Beteiligte gelangten erneut an das Bundesgericht. Dieses wies nun die Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat. Damit ist das Strafverfahren im Thurgau rechtskräftig erledigt.

Die FlowTex GmbH hatte in den 1990er Jahren Horizontalbohrsysteme "verkauft", von denen die meisten nur auf dem Papier existierten. Die betroffenen Banken und Leasinggesellschaften waren infolge dieses Betrugs im Umfang von rund DM 3 Mrd. geschädigt worden. Das Landgericht Mannheim/D verurteilte den Geschäftsführer der GmbH zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Ab 2009 eröffnete die Staatsanwaltschaft in der Schweiz Strafverfahren gegen den Geschäftsführer, dessen Ex-Frau, ihren Schweizer Rechtsanwalt sowie ihre beiden Kinder wegen Geldwäscherei, Veruntreuung oder Betrug sowie Urkundenfälschung. Zudem sperrte sie Bankkonten und beschlagnahmte Vermögenswerte. Sie warf den Beschuldigten vor, in der Schweiz Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe gewaschen zu haben, die aus dem FlowTex-Betrug stammen sollen. Das Bezirksgericht (2016) und das Obergericht (2018) sprachen die Kinder frei und verurteilten den Geschäftsführer, seine Ex-Frau sowie ihren Anwalt zu bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen. Das Bundesgericht hob die Schuldsprüche 2019 indessen auf. Darauf sprach das Obergericht entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichts den Rechtsanwalt, den Geschäftsführer und die beiden Kinder von allen Vorwürfen frei; die Ex-Frau verurteilte es (in einem Nebenpunkt) wegen Urkundenfälschung; im Übrigen sprach es auch sie frei. Ferner entschied es über die Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen der Beschuldigten. Bereits zuvor hatte das Obergericht die Beschlagnahme der Vermögenswerte aufgehoben. Während die Kinder und der Geschäftsführer diese Entscheide akzeptierten, gelangten die Ex-Frau und der Anwalt erneut an das Bundesgericht (vgl. Medienmitteilung des Obergerichts vom 15. Juli 2021).

Bundesgericht bestätigt Obergerichtsurteile
Die Ex-Frau verlangte vor Bundesgericht weiterhin einen Freispruch auch vom Vorwurf der Urkundenfälschung. Das Bundesgericht bestätigte indessen diesen Schuldspruch des Obergerichts. Angefochten hatte die Rechtsvertretung der Ex-Frau zudem das Verdikt des Obergerichts, alle der Frau zustehenden - in der Höhe nicht mehr bestrittenen - Entschädigungen dem Konkursamt zu überweisen. Das Bundesgericht erwog, der Rechtsvertretung fehle die Beschwerdelegitimation, weil sie die der Frau zugesprochene Entschädigung nicht an sich selbst verlange. Da über die Ex-Frau zwischenzeitlich der Konkurs eröffnet worden sei, könne diese Entschädigung nur dem Konkursamt ausgerichtet werden.

Der Rechtsanwalt, dem das Obergericht eine Entschädigung von rund Fr. 955'000 sowie eine Genugtuung von Fr. 19'000 zugesprochen hatte, forderte vor Bundesgericht eine Entschädigung in Höhe von rund Fr. 1,2 Mio. sowie Fr. 1,6 Mio. für Gewinneinbussen seiner Gesellschaften. Das Bundesgericht bestätigte indes den Obergerichtsentscheid vollumfänglich.

Damit findet einer der grössten Wirtschaftsstraffälle im Kanton seinen Abschluss.

BGE 6B_731 und 737/2021 vom 24. November 2022 (Ex-Frau)
BGE 6B_888/2021 vom 24. November 2022 (Anwalt)
Vgl. auch die Medienmitteilungen des Obergerichts vom 5. Oktober 2017, 8. November 2018 und 15. Juli 2021

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch