Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts
Gut akzeptierte Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
80% bis 85% der schweizweit getroffenen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) erfolgen im Einvernehmen mit den betroffenen Personen. Im Kanton Thurgau ist diese Quote sogar noch etwas besser.
Am 14. September 2022 hat die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) die statistischen Zahlen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die KOKES-Statistik zeigt, dass die ausgesprochenen Massnahmen - ohne Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums - gegenüber dem Vorjahr im Erwachsenenschutz um 2,5% und im Kindeschutz um 3,0% zugenommen haben. Dies entspricht der langjährigen Entwicklung. Im Kanton Thurgau sind im Jahre 2021 die eröffneten Verfahren bei Erwachsenen und Kindern gegenüber dem Vorjahr um 4.8% gestiegen.
Die KOKES weist weiter darauf hin, dass 80 bis 85% der getroffenen Massnahmen im Einvernehmen mit den betroffenen Personen erfolgten. Zieht man für den Kanton Thurgau die in den letzten drei Jahren jeweils pro Jahr neu errichteten Massnahmen im Erwachsenen- und Kindesschutz heran und vergleicht diese mit den in dieser Periode beim Obergericht eingegangenen Beschwerden gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, liegen die im Einvernehmen getroffenen, das heisst nicht mittels Beschwerde an das Obergericht weitergezogenen, Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei rund 88%. Diese Zahl zeigt die Professionalität der Tätigkeit und die hohe Akzeptanz der Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Die entsprechenden Zahlen werden vom Obergericht jährlich in seinem Rechenschaftsbericht an den Grossen Rat veröffentlich.
Roland Schaub, Leitender Obergerichtsschreiber
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