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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Neue Ausgangslage im Fall «Kümmertshausen»

Der Hauptbeschuldigte zog seine Berufung im Mai 2022 zurück. Darauf zog auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Bezug auf diesen Angeklagten zurück. Die vom Bezirksgericht Kreuzlingen ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist damit rechtskräftig.

Es handelt sich um den Beschuldigten, gegen den im Berufungsfahren mit insgesamt 15 Sachverhaltskomplexen - einschliesslich des Raubs im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Kümmertshausen - noch am meisten Punkte strittig waren, und der sich als einziger noch in Sicherheitshaft befindet. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte ihn mit Urteil vom 22. Januar / 12. März 2018 unter anderem wegen Anstiftung zu Raub, qualifizierter Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise, mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher versuchter qualifizierter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Weitere Berufungsrückzüge und Anerkennung der Zwischenentscheide des Obergerichts seitens der Staatsanwaltschaft
Mit zwei Zwischenentscheiden vom 8. Oktober 2021 und 10. Februar 2022 hatte das Obergericht festgestellt, bezüglich einzelner Beschuldigter und Sachverhalte seien das Anklageprinzip verletzt und ein wesentlicher Teil der Einvernahmen nicht verwertbar (Medienmitteilungen vom 20. Oktober 2021 und 22. Februar 2022). Ende Mai 2022 teilte die Staatsanwaltschaft dem Obergericht mit, sie akzeptiere diese Entscheide. Als Folge davon zog sie ihre Berufung oder Anschlussberufung gegen drei weitere Beschuldigte (teilweise) zurück. Zwei dieser Beschuldigten bleiben aber Teil des Berufungsverfahrens, weil noch andere Sachverhalte strittig sind. Weiter teilte die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf mündliche Parteivorträge zu den Sachverhalten mit, bei denen laut den Zwischenentscheiden des Obergerichts der Anklagegrundsatz verletzt ist oder das Beweisfundament wegfiel; die betroffenen Beschuldigten seien freizusprechen.

Erhebliche Auswirkungen auf den Verhandlungsplan
Durch diese Entwicklung entfallen insgesamt drei Verhandlungsblöcke. Nachdem zudem das Verfahren gegen einen Beschuldigten abgetrennt wurde, sind noch vier Beschuldigte am Verfahrenskomplex «Kümmertshausen» beteiligt. Dadurch reduziert sich die Anzahl vorgesehener Verhandlungstage. Daneben hat das Obergericht noch über verschiedene Nebenfolgen (zum Beispiel Entschädigungsansprüche) weiterer Verfahrensbeteiligter zu entscheiden.

Am 29. Juni 2022 wird die Berufungsverhandlung mit dem dritten Verhandlungsblock fortgesetzt. Die Daten der weiteren Verhandlungen in Sachen «Kümmertshausen» werden laufend im Internet veröffentlicht.

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch