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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Verhaltensrichtlinien für Richterinnen und Richter

Frauenfeld. Das Obergericht des Kantons Thurgau hat sich Verhaltensrichtlinien zur Unabhängigkeit und zur Amtsführung, zur aussergerichtlichen Tätigkeit und zum Verhalten in der Öffentlichkeit gegeben.

Das Obergericht des Kantons Thurgau übt nach § 55 der Kantonsverfassung die Aufsicht über die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit aus. Als höchste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen ist sich das Obergericht seiner besonderen Verantwortung für das Vertrauen in die Justiz bewusst. Aus diesem Grund hat es sich im Juli 2021 Verhaltensrichtlinien gegeben. Damit folgt es zahlreichen Gerichten auf Bundes- und kantonaler Ebene, die in den letzten Jahren solche Richtlinien beschlossen haben, die Aussagen zu ihrer Unabhängigkeit, ihrer Amtsführung, zur aussergerichtlichen Tätigkeit und zum Verhalten in der Öffentlichkeit enthalten.

Umfassende persönliche Geltung
Oberrichterinnen und Oberrichter beachten sowohl in ihrer amtlichen Tätigkeit als auch als Privatpersonen diese Verhaltensrichtlinien. Sie sind nur an das Recht gebunden und in ihrem Urteil unabhängig. Sie würdigen die Fakten vorurteilsfrei und wenden das Recht unvoreingenommen an. Sie enthalten sich ausser- und nebenberuflicher Tätigkeiten, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in Frage stellen oder Interessenkonflikte verursachen können. 

Indirekte Geltung für weitere richterliche Funktionen
Diese Richtlinien sind für das Obergericht verbindlich. Sie finden aber aufgrund ihrer Anwendung als Massstab für seine Aufsichtstätigkeit indirekt auch Anwendung bei richterlichen Funktionen, die der Aufsicht oder der Oberaufsicht des Obergerichts unterstehen, wie bei den Richterinnen und Richtern der Bezirksgerichte oder des Zwangsmassnahmengerichts.

Die Richtlinien sind auf der Homepage des Obergerichts unter «Das Gericht» publiziert.

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch