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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Start des Berufungsprozesses im Fall "Kümmertshausen"

Am 15. September 2021 beginnt vor dem Obergericht das Berufungsverfahren im Fall "Kümmertshausen". Die Verhandlungen sind öffentlich und dauern voraussichtlich bis Mai 2022. Bitte beachten Sie die Hinweise am Ende dieser Mitteilung.

Im November 2010 wurde in Kümmertshausen ein Mann tot in seinem Wohnhaus aufgefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass sein Tod durch Fremdeinwirkung eintrat. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten, dass mehrere Personen an der Tötung beteiligt waren. Im Lauf der Ermittlungen stellten die Strafverfolgungsbehörden weitere strafbare Handlungen der im Zusammenhang mit der Tötung ermittelten Personen sowie die Beteiligung weiterer Personen an diversen Delikten fest; dabei handelte es sich insbesondere um Drogen- und Gewaltdelikte sowie Menschenschleusungen. Die Staatsanwaltschaft fasste sämtliche Straftaten, die sie im Lauf der Untersuchungen ermittelte, in einem einzigen Verfahrenskomplex zusammen, der gemeinhin als Fall "Kümmertshausen" bezeichnet wird.

1'200 Seiten starkes Urteil der ersten Instanz 
Nach 46 Verhandlungstagen sprach das Bezirksgericht Kreuzlingen mit Urteil vom 22. Januar 2017 / 12. März 2018, berichtigt durch Beschluss vom 9. April 2018, zwölf der insgesamt 14 Angeklagten in verschiedenen Anklagepunkten schuldig und verurteilte sie zu mehrmonatigen beziehungsweise mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die übrigen Beschuldigten sprach das Bezirksgericht von allen Vorwürfen frei.

Mehrere Parteien legten Rechtsmittel ein
Acht der 14 Beschuldigten gelangten gegen das Urteil des Bezirksgerichts an das Obergericht. Sie beantragen zusätzliche Freisprüche sowie teilweise eine Entschädigung für die erstandene Haft. Die Staatsanwaltschaft erklärte in sieben Fällen Berufung oder Anschlussberufung. Sie fordert zusätzliche Schuldsprüche sowie die Erhöhung der Strafen und in einem Fall die Verwahrung. Betreffend fünf Angeklagte ist das Urteil des Bezirksgerichts zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Ein Beschuldigter verstarb während des Berufungsverfahrens.

Öffentliche Verhandlungen im Casino Frauenfeld und am Obergericht in Frauenfeld
Das Berufungsverfahren startet am 15. September 2021 und wird aufgrund der vielen Beteiligten und Delikte mehrere Monate dauern. Die einzelnen Verhandlungen beginnen jeweils um 08.30 Uhr und finden voraussichtlich im Obergericht in Frauenfeld statt. Einzig der erste Verhandlungsblock zu den Vorfragen wird am 15., 21. und 22. September 2021 aus Platzgründen im Casino Frauenfeld, Bahnhofplatz 76b, 8500 Frauenfeld, durchgeführt. Das Obergericht veröffentlicht die Daten fortlaufend im Internet (www.obergericht.tg.ch; →Verhandlungen). Die Verhandlungen sind öffentlich, der Zutritt ist aber beschränkt. Die interessierten Besucher müssen sich aus Sicherheitsgründen ausweisen und vorgängig anmelden. Es wird auf die "Hinweise für Zuschauer und Medien" verwiesen.

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts


Hinweise für Zuschauer und Medien:
Das Obergericht wird den akkreditierten Medienschaffenden, die (ganz oder teilweise) an der Berufungsverhandlung teilnehmen, die Anklageschriften und das erstinstanzliche Urteil (rund 1'200 Seiten) in elektronischer Form abgeben. Mit den Unterlagen werden Medienschaffende bedient, die schriftlich oder per E-Mail (medienstelle.og@tg.ch) ihre Teilnahme an der Berufungsverhandlung anmelden und über eine gültige Zulassung des Präsidiums des Obergerichts des Kantons Thurgau zur Gerichtsberichterstattung verfügen (§11 InfoV; Verordnung des Obergerichts über die Information in Zivil- und Strafgerichtsverfahren und die Akteneinsicht durch Dritte; RB TG 271.31). Die Zulassung muss jeweils auch an den einzelnen Verhandlungstagen und zum Zeitpunkt der Zustellung des Berufungsurteils gültig sein.

Zuschauer und Medienschaffende haben sich aus Sicherheitsgründen auszuweisen und der polizeilichen Zutrittskontrolle zu unterziehen, weshalb frühzeitiges Erscheinen erforderlich ist. Falls das Gebäude verlassen wird, ist eine erneute Zutrittskontrolle nötig. Zuschauer und Medienschaffende müssen sich bis Freitag der Vorwoche für Verhandlungstage der Folgewoche anmelden. Über die Durchführung einzelner Verhandlungen erteilt die Obergerichtskanzlei jeweils am Vortag ab 16.00 Uhr telefonisch Auskunft (058 345 33 33).


Hinweise zum Verfahrensablauf:
Am 15. und 21. sowie 22. (Reserve) September 2021 werden Vorfragen behandelt, und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, Beweisergänzungsanträge zu stellen. 

Am 2. November 2021 beginnt der Verhandlungsblock betreffend Betäubungsmitteldelikte und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Weitere Daten werden den zugelassenen Medienschaffenden laufend mitgeteilt und im Internet veröffentlicht.


12. August 2021/SOL

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch