Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Untersuchungshaft wegen Missachtung des Kontaktverbots

In einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Vergewaltigung und anderer Übergriffe zum Nachteil seiner Partnerin muss ein 32-Jähriger erneut in Untersuchungshaft, weil er das Rayon- und Kontaktverbot missachtete.

Der Mann war bereits rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor das Zwangsmassnahmengericht ihn unter Auflagen entliess. Es ordnete an, er dürfe sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin weder nähern noch sonst wie Kontakt zu ihr aufnehmen; zudem musste er seinen Reisepass und seinen Ausländerausweis abgeben. Kurz nach seiner Entlassung kontaktierte er die Frau erneut; laut Staatsanwaltschaft habe er auch versucht, sie zu beeinflussen. Deshalb versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten erneut in Untersuchungshaft.

Obergericht bestätigt Untersuchungshaft
Das Obergericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde des Inhaftierten ab. Es bejahte den dringenden Tatverdacht bezüglich Vergewaltigung sowie die Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Es bestehe ein latentes Risiko, dass sich der Beschuldigte ins Ausland absetzen könnte. Ferner bestünden konkrete Hinweise, wonach er bei sich bietender Gelegenheit nicht zögere, Spuren zu beseitigen und Druck auf seine ehemalige Lebenspartnerin auszuüben. Mildere Massnahmen als Haft - etwa eine Schriftensperre sowie ein Kontakt- und Rayonverbot - vermöchten diesen Gefahren nicht wirksam zu begegnen, wie das an den Tag gelegte Verhalten des Mannes nach seiner früheren Entlassung aus der Untersuchungshaft eindrücklich zeige.

Obergerichtsentscheid vom 2. Juli 2020, SW.2020.59

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch