Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Informationen im Zusammenhang mit dem CORONAVIRUS

Zusammen mit den Bezirksgerichten, den Friedensrichterämtern und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beriet das Obergericht mit Blick auf das Coronavirus und die Anordnungen des Bundesrates das weitere Vorgehen und die Information der Öffentlichkeit. Auf den Webseiten der jeweiligen Behörden sind die Details abrufbar.

Vor den Bezirksgerichten und dem Obergericht finden Verhandlungen nur noch in dringlichen Fällen statt. Angesetzte Verhandlungen werden durchgeführt, sofern die Parteien oder Dritte nicht anderslautende Informationen von den Gerichten erhalten.
Verhandlungen bei den Friedensrichterämtern werden grundsätzlich abgesetzt.
Die KESB führen Anhörungen nur noch in dringlichen Fällen durch. Über angesetzte Anhörungen informieren die KESB die Betroffenen direkt.

Generell gilt, dass Parteien oder Dritte, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und Erkältungs- oder Grippesymptome (Fieber, Husten, Atemnot etc.) aufweisen, sich vorgängig telefonisch bei der Behörde zu melden haben. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, solche Symptome aufweisen.

Beschränkung des Zutritts zu den Gebäuden und Ausschluss der Öffentlichkeit von Verhandlungen
Generell ist der Zutritt von Besuchern zu den Gebäuden der Behörden nur noch gegen telefonische Voranmeldung möglich. Die Erreichbarkeit der Behörden (Telefon / E-Mail) während der Bürozeiten ist aber stets gewährleistet.

Die Öffentlichkeit ist von den Verhandlungen vor den Bezirksgerichten und dem Obergericht ausgeschlossen. Akkreditierte Medienschaffende sind vorbehältlich eines formellen Ausschlusses der Öffentlichkeit nach Voranmeldung zugelassen, sofern sie keine Erkältungs- oder Grippesymptome aufweisen und aufgrund der Platzverhältnisse ein hinreichend grosser physischer Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann.

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch