Frauenfeld
Einheitliche Praxis der Thurgauer Gerichte betreffend Herausgabe der Anklageschrift an akkreditierte Medienschafffende
Auf Anfrage werden den akkreditierten Medienschaffenden die Anklageschrift und -begründung elektronisch zugestellt, unter Ansetzung einer Sperrfrist bis nach Ende der Hauptverhandlung; vorbehalten bleibt die Zustimmung des oder der Vorsitzenden für eine frühere (Teil-)Publikation.
Die Bezirksgerichte und das Obergericht haben entschieden, ab sofort diese einheitliche Praxis bezüglich der Herausgabe der Anklageschrift und -begründung vor der Haupt- oder Berufungsverhandlung anzuwenden. Diese Regelung gilt einstweilen, bis eine definitive Lösung gefunden ist.
Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts
Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
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