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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung

Auch das Obergericht sprach einen Wirt vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung zum Nachteil seiner Lebenspartnerin frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Wirt vorgeworfen, seine über der Gaststube wohnende Lebenspartnerin bei einem Streit so schwer verletzt zu haben, dass die Frau noch in der Wohnung ihren Verletzungen erlag. Das Bezirksgericht Kreuzlingen sprach den Angeklagten am 20. Mai 2014 vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Entscheid nicht und erhob Berufung. Mit Urteil vom 21. Januar 2015 weist das Obergericht die Berufung ab und bestätigt damit den Freispruch des Bezirksgerichts.

Das schriftlich begründete Urteil wird in den kommenden Wochen versandt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
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