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Beginn des umfangreichsten Strafprozesses im Thurgau
Am 20. Februar 2017 beginnt vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen die Hauptverhandlung gegen 14 Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Menschenschleusungen, vorsätzlicher Tötung (Kümmertshausen), Erpressung sowie weiterer Delikte.
Im November 2010 wurde in Kümmertshausen ein Mann tot in seinem Wohnhaus aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft klagt in diesem Zusammenhang vier Personen an; zwei weiteren, in der Türkei festgenommenen Personen wird dort der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat im Zusammenhang mit Drogen und Menschenschleusungen. Die übrigen zehn Personen haben sich wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Menschenschleusungen, Erpressungen und versuchter schwerer Körperverletzung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gut organisierten, kriminellen Gruppierung aus.
Öffentliche Verhandlungen im Rathaus Kreuzlingen
Aufgrund der vielen Angeklagten und Delikte dauert der Prozess mehrere Monate. Der Verhandlungsblock über den Fall "Kümmertshausen" etwa beginnt voraussichtlich im September 2017. Die Urteile sollten Ende November 2017 eröffnet werden. Die Verhandlungen finden aus Platzgründen im Rathaus Kreuzlingen statt. Sie sind öffentlich, der Zutritt ist aber beschränkt. Die interessierten Besucher müssen sich aus Sicherheitsgründen ausweisen und erhalten vorgängig Platzkarten. Das Bezirksgericht hat die voraussichtlichen Verhandlungsdaten sowie die Informationen über den Zutritt zum Gerichtssaal im Rathaus im Internet publiziert (www.bezirksgericht.tg.ch →Verhandlungen).
Die Hauptverhandlung findet ausserhalb des Gerichtsgebäudes statt; deshalb kann das Bezirksgericht Kreuzlingen den übrigen Gerichtsbetrieb in den eigenen Räumlichkeiten weiterführen. Weil aber ein Grossteil der Richterinnen und Richter mit dem Strafprozess beschäftigt ist, muss in anderen Prozessen mit Verzögerungen gerechnet werden.
Thomas Pleuler, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Kreuzlingen
Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
T 058 345 72 00
F 058 345 72 01
www.bezirksgericht.tg.ch
bgkreuzlingenNULL@tg.ch
Hinweis für die Medien:
Das Bezirksgericht Kreuzlingen wird den Medienschaffenden, die an der Hauptverhandlung oder an Teilen davon teilnehmen, vorab die Anklageschriften von allen 14 Beschuldigten in elektronischer Form abgeben. Zusätzlich gibt eine Prozessübersicht Aufschluss über das voraussichtliche Verhandlungsprogramm (einschliesslich Reservetagen) bis Ende November 2017.
Mit den Unterlagen werden Medienleute bedient, die bis Ende Januar 2017 schriftlich oder per E-Mail (bgkreuzlingenNULL@tg.ch) ihre Teilnahme an der Hauptverhandlung anmelden und über eine bis mindestens Ende März 2017 gültige Zulassung des Präsidiums des Obergerichts des Kantons Thurgau zur Gerichtsberichterstattung verfügen (§11 InfoV; Verordnung des Obergerichts über die Information in Zivil- und Strafgerichtsverfahren und die Akteneinsicht durch Dritte; RB TG 271.31). Auch die zugelassenen Medienschaffenden haben sich aus Sicherheitsgründen auszuweisen und der polizeilichen Zutrittskontrolle zu unterziehen. Eine Platzkarte benötigen sie nicht; sie müssen sich aber ebenfalls bis Freitag der Vorwoche für Verhandlungstage der Folgewoche anmelden.
Hinweise zum Verfahrensablauf:
Am 20./21./22./27./28. Februar und 1. März 2017 werden Vorfragen behandelt, und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Am 6./7./8./13./14./15. März 2017 werden allenfalls zusätzliche Beweise abgenommen. Am 20. März 2017 beginnt die Verhandlung der ersten, von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachten Delikte (Betäubungsmittel).