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Medienmiteilung des Thurgauer Obergerichts

Tagung über das neue Kindesunterhaltsrecht

Am 1. Januar 2017 tritt das revidierte Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Gegen hundert Vertreterinnen und Vertreter der Berufsbeistandschaften, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, der Bezirksgerichte und des Obergerichts informierten sich an einer Tagung in Weinfelden über die Neuerungen und Fallstricke.

Die Rechtsanwälte Dr. Hans-Martin Allemann, Zollikon, und Dr. Mattias Dolder, St. Gallen, führten Anfang Dezember 2016 in der vom Obergericht und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld organisierten Veranstaltung "in die Geheimnisse des neuen Unterhaltsrechts" ein, wie es in der Einladung hiess. Die Teilnehmer erfuhren vorab, dass das Zivilgesetzbuch die Festsetzung des Unterhaltsbeitrags nur in den Grundzügen regelt und letztlich die Behörden das neue Kindesunterhaltsrecht im Einzelnen umzusetzen haben. Offen ist zum Beispiel, mit welcher Methode der Kinderunterhalt zu berechnen ist. Kernstück der Revision ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern. Neu hat das Kind nicht nur Anspruch auf den Barunterhalt, sondern auch auf Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt umfasst gemäss Botschaft des Bundesrats zur Revision nicht nur die Leistung der Betreuung in natura, sondern auch die durch die Betreuung entstehenden finanziellen Auswirkungen; auch diese sind als Kinderkosten von den Eltern gemeinsam zu tragen. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern dürften tendenziell die Kinderalimente steigen und die Renten für den unterhaltsberechtigen Elternteil sinken. Neu ist schliesslich der Vorrang des Kinderunterhalts - jedenfalls bei Minderjährigen - gegenüber dem nachehelichen Unterhalt.

Thomas Soliva, Medienstelle des Obergerichts Thurgau

Promenadenstrasse 12A
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