Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts
Opfer eines Einbruchdiebstahls erhält Geld zurück
Das Obergericht entschied, das bei einer Diebesbande beschlagnahmte Bargeld sei den Geschädigten herauszugeben.
Mehrere Täter verübten in verschiedener Zusammensetzung Einbruchdiebstähle in Privatliegenschaften. Mit dem Deliktsgut finanzierten sie sich zu einem beträchtlichen Teil ihren Lebensunterhalt. Bei der letzten Einbruchserie im Dezember 2014 erbeuteten drei Täter insgesamt 10'000 Franken. 6'840 Franken konnte die Polizei bei ihrer Verhaften sicherstellen. Einer der vier Geschädigten hatte erfolglos die prozentuale Aufteilung und Herausgabe des beschlagnahmten Bargeldes verlangt.
Das Obergericht gab dem Geschädigten Recht und schützte seine Berufung. Das beschlagnahmte Bargeld sei nicht für die Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden, sondern grundsätzlich den Geschädigten herauszugeben. 67% der Beute stamme aus dem Einbruch in die Liegenschaft des Geschädigten. Dieser habe daher entsprechend seinem Antrag Anspruch auf 67% des beschlagnahmten Bargeldes von 6'840 Franken. Der Geschädigte erhält somit 4'600 Franken. Weil die anderen drei Geschädigten sich nicht gewehrt hatten, bleibt der Rest der Beute eingezogen und wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.
Urteil des Obergerichts vom 19. Januar / 3. März 2016
Der Entscheid ist rechtskräftig.
Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts
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