Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts
Rechtskräftig verurteilt
Das Thurgauer Obergericht verurteilte zwei Männer, die in der SBB-Unterführung in Kreuzlingen zwei Gleichaltrige angegriffen hatten, zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen von 24 und 30 Monaten. Der dritte Beteiligte ist seit längerem mittels Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt.
Die zwei jungen Männer hatten ihre Opfer 2009 mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Die Opfer erlitten leichte bis mittelschwere Verletzungen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte sie wegen versuchter schwerer und vollendeter einfacher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 24 (bedingt) und 30 Monaten (teilbedingt; 6 Monate sind zu vollziehen). In einem ersten Berufungsverfahren verschärfte das Obergericht die Strafen von 24 auf 30 Monate (teilbedingt) für den einen und von 2½ auf 4½ Jahre (unbedingt) für den anderen Angeklagten. Beim zweiten Täter ging es dabei von versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung aus.
Bundesgericht verneint Tötungsvorsatz
Beide Angeklagten gelangten an das Bundesgericht. Dieses kam zur Auffassung, eine Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Zudem seien die Strafen auch angesichts der einer Vorverurteilung gleichkommenden medialen Berichterstattung zu hoch. Obergericht bestätigt Bezirksgericht im Wesentlichen. In einer zweiten Runde verurteilte das Obergericht im Dezember 2015 den einen Mann wegen versuchter schwerer sowie einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Den anderen Angeklagten bestrafte es wegen versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zu 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind. Hinzu kommt beim zweiten Angeklagten eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00 und eine (zu bezahlende) Busse von Fr. 3'000.00 wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Obergerichtsentscheid vom 19. November 2015, SBR.2015.32
Die Entscheide sind rechtskräftig.
Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts
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