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Rechtsprechung

Das Obergericht veröffentlicht seine Entscheide im Internet nicht fortlaufend.

Grundsätzliche Entscheide publiziert das Obergericht jährlich in seinem Rechenschaftsbericht (RBOG). Ab RBOG 2020 erscheinen diese nur noch in elektronischer Form.
Hinweise auf Entscheide des Obergerichts finden Sie auch in Medienmitteilungen.

An dieser Stelle publiziert das Obergericht ferner seine Richtlinien und Weisungen.

Das Einsichtsrecht Privater und Medienschaffender in Entscheide regelt die Informationsverordnung des Obergerichts (Auszug aus §§ 12, 20, 29 f.):