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Akkreditierung

Die Zulassung von Medienleuten zur Gerichtsberichterstattung ist persönlich und nicht übertragbar. Sie wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann jeweils um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Das Gesuch ist schriftlich der Obergerichtskanzlei oder per Mail der Medienstelle einzureichen.

Voraussetzungen der Zulassung

Wer die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, insbesondere nicht mehr für die Medien tätig ist, hat dies der Obergerichtskanzlei umgehend mitzuteilen.

Vorübergehende Zulassung

§§ 7 - 9 und 17 der Informationsverordnung.