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Medienmitteilung des Thurgauer Obergerichts

Start des Berufungsprozesses im FlowTex-Fall

Am 25. Oktober 2017 beginnt vor dem Obergericht das Berufungsverfahren in einem der grössten Wirtschaftsstraffälle im Kanton Thurgau. Die Verhandlungen sind öffentlich und dauern bis Januar 2018.

Hintergrund dieses Strafverfahrens ist der im Jahr 2000 aufgeflogene FlowTex-Betrugsfall, einer der grössten Wirtschaftsskandale in Deutschland. Das Unternehmen hatte für Milliarden D-Mark Spezialbohrgeräte "verkauft", von denen die meisten nur auf dem Papier existierten. Dafür wurde der Geschäftsführer in Deutschland zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er sieben Jahre absass. Aufgrund eines Hinweises der Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei im Jahre 2009 eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Ex-Frau des Geschäftsführers, ihren Rechtsanwalt, den Geschäftsführer selbst sowie ihre beiden Kinder wegen Geldwäscherei, Veruntreuung oder Betrug sowie Urkundenfälschung. Zudem sperrte sie Bankkonten und beschlagnahmte Vermögenswerte (unter anderem) der Ex-Frau und der Kinder. Sie warf den Beschuldigten vor, in der Schweiz Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe gewaschen zu haben, die aus dem FlowTex-Betrug stammen sollen.

800 Seiten starkes Urteil der ersten Instanz
Nach rund 20 Verhandlungstagen sprach das Bezirksgericht Frauenfeld am 28. Januar 2016 die beiden Kinder frei, bestätigte aber die beschlagnahme ihrer Vermögenswerte. Wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung verurteilte es den Geschäftsführer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die Ex-Frau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und den Rechtsanwalt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, je nebst Geldstrafen. Das Gericht blieb dabei unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Konkursmasse wies es einen Teil der beschlagnahmten Vermögenswerte zu.

Alle Parteien legten Rechtsmittel ein
Die Parteien gelangten an das Obergericht. Der Geschäftsführer, seine Ex-Frau und ihr Rechtsanwalt beantragen Freisprüche, die Staatsanwaltschaft zusätzliche Schuldsprüche sowie die Erhöhung der Strafen und die Kinder die Freigabe ihrer beschlagnahmten Vermögenswerte; die Konkursmasse macht zusätzliche Ansprüche geltend.

Das Berufungsverfahren startet am 25. Oktober 2017 und wird mehrere Monate dauern. Die einzelnen Verhandlungen beginnen jeweils um 09.30 Uhr und finden im grossen Gerichtssaal des Obergerichts in Frauenfeld statt. Das Obergericht veröffentlicht die Daten fortlaufend im Internet (www.obergericht.tg.ch; →Verhandlungen). Aufgrund der beschränkten Platzzahl empfiehlt sich eine Anmeldung bei der Obergerichtskanzle (058 345 33 33).

Thomas Soliva, Medienstelle des Thurgauer Obergerichts

Promenadenstrasse 12A
8500 Frauenfeld
Tel. 058 345 33 33
Fax 058 345 33 34
medienstelle.ogNULL@tg.ch
www.obergericht.tg.ch


Hinweis für die Medien:
Das Obergericht wird den Medienschaffenden, die (ganz oder teilweise) an der Berufungsverhandlung teilnehmen, die Anklageschrift (rund 200 Seiten) und das erstinstanzliche Urteil (rund 800 Seiten) in elektronischer Form abgeben. Mit den Unterlagen werden Medienleute bedient, die schriftlich oder per E-Mail (medienstelle.ogNULL@tg.ch) ihre Teilnahme an der Berufungsverhandlung anmelden und über eine gültige Zulassung des Präsidiums des Obergerichts des Kantons Thurgau zur Gerichtsberichterstattung verfügen (§11 der Verordnung des Obergerichts über die Information in Zivil- und Strafgerichtsverfahren und die Akteneinsicht durch Dritte; RB TG 271.31).
Aus Platzgründen ist insbesondere für den ersten Verhandlungstag eine Anmeldung bei der Obergerichtskanzlei (058 345 33 33) bis 20. Oktober 2017, 16.00 Uhr, erforderlich. Bei Platzmangel haben angemeldete Medienschaffende den Vorrang.


Die geplanten Verhandlungstage (Beginn jeweils 09.30 Uhr):
Mi, 25.10.17 (Eröffnung);
Mi, 1.11.17; Mo, 6.11.17; Mi, 8.11.17; Mo, 13.11.17; Mo, 20.11.17; Mi, 22.11.17;
Mo, 27.11.17; Mi, 29.11.17;
Mo, 4.12.17;
Mo, 15.01.18; Mi, 17.01.18; Mi, 24.01.18 (Reserve)
Allfällige Verschiebungen oder Absetzungen bleiben vorbehalten. Es empfiehlt sich, sich vor der Verhandlung telefonisch zu erkundigen.


 

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