Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter
Sie erlangen mit der Zulassung über die Rechte hinaus, die sich aus der Öffentlichkeit der Gerichtssitzungen ergeben, besondere Rechte und Pflichten:
- Mitteilung von Gerichtsterminen und Traktanden der öffentlichen Gerichtssitzungen in Zivil- und Strafverfahren mit Namensangabe der Parteien und dem Verhandlungsgegenstand
- Akteneinsicht vor der Verhandlung
- Zustellung von Entscheiden
- Pflicht zur sachgerechten und ausgewogenen Berichterstattung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Parteien
Die Liste der im Kanton zugelassenen Medienleute kann im Intranet des Kantons publiziert werden.
Die Einzelheiten regeln die §§ 7-18 der Informationsverordnung.