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Jahresberichte (RBOG)

Gestützt auf § 37 Abs. 2 der Kantonsverfassung erstattet das Obergericht dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Tätigkeit der thurgauischen Zivil- und Strafgerichte, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, des kantonalen Konkursamtes sowie der Friedensrichter- und Betreibungsämter.
Der RBOG enthält bis 2019 den Jahresbericht, statistische Angaben und grundsätzliche Entscheide aus dem Berichtsjahr, ab dem RBOG 2020 den Jahresbericht und statistische Angaben; die grundsätzlichen Entscheide sind unter "Rechtsprechung" zu finden.

Jahresberichte ab 2020

Rechenschaftsberichte seit 2003 - 2019