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Personelles

Die Präsidentin oder der Präsident sowie die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts werden vom Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Das Obergericht wählt das Vizepräsidium und stellt die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber ein.